Gesetze / Viehverkehrsverordnung

ViehVerkV 2007

§ 9 Viehkastrierer

Personen, die gewerbsmäßig Vieh kastrieren, ohne Tierarzt zu sein, dürfen Tiere nicht kastrieren, die an einer anzeigepflichtigen Tierseuche leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Tierseuche vorliegt.

§ 8 § 10